Mit großer Begeisterung lernten die Schüler:innen der IKD die Bundesländer mit ihren Landeshauptstädten kennen. Da war es ein großes Glück, dass im März eine Einladung in den Landtag von NRW folgte und wir diesen besonderen Ausflug nach Düsseldorf unternehmen konnten.

Dort lernten wir, dass der Landtag, mit seinem Sitz in Düsseldorf, für die Landesgesetze Nordrhein-Westfalens, zum Beispiel die Schulgesetze, zuständig ist.

Der Bundestag mit Sitz in Berlin hingegen regelt alle Angelegenheiten, die für alle Bundesländer gelten, beispielsweise werden Gesetze erlassen, die die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland betreffen.

Danach durften wir auf der Pressetribüne im Plenarsaal Platz nehmen, wo sonst die Journalisten sitzen und von einer ordentlichen Sitzung der Volksvertretung berichten.

Wir lernten, dass es in NRW 30 Parteien gibt. 5 davon sind im Landtag vertreten. Jeder dieser 5 Parteien wird eine eigene Farbe zugeordnet: schwarz für die CDU, rot für die SPD, grün für die Grünen, gelb für die FDP und blau für die AFD.

Später besichtigten wir einen Saal, in dem sich nur die Mitglieder einer Partei treffen. An der Wand waren drei Flaggen aufgestellt. Die Flagge schwarz-rot-gold steht für die Bundesrepublik Deutschland, in der Mitte war die Flagge Nordrhein-Westfalens. Das Wappen Nordrhein-Westfalens besteht aus drei Teilen: der Rhein auf grünem Grund steht für das Rheinland, das weiße Pferd auf rotem Grund steht für Westfalen und die Blume auf weißem Grund stellt die Lippische Rose dar. Daher ist die Flagge Nordrhein-Westfalens auch grün-weiß-rot.

Die dritte Flagge war die Flagge der Europäischen Union, sie zeigt einen Kreis aus 12 goldenen Sternen auf blauem Hintergrund. Der Kreis ist das Symbol für die Einheit Europas.

Alles in allem war es ein erfolgreicher Ausflug, der die Unterrichtsreihe zu einem gelungenen Ende brachte.

(verfasst von Anne Kakoschke-van Ophemert und Andrea Fox-Kühntopp)